Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte deutsche Förderbank für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (Städte, Gemeinden, Kommunale Unternehmen, gemeinnützige und soziale Organisationen). Insbesondere im Bereich der effizienten Energienutzung und dem Einsatz Erneuerbarer Energien wird eine Vielzahl von Förderprogrammen angeboten. Die Finanzierung kann über zinsgünstige Kredite (z.T. mit Teilschulderlässen) oder über Investitionszuschüsse erfolgen.

Einen ersten Überblick zu den Förderprogrammen der KfW erhält man beispielsweise über den Förderkompass des Vereins Bayerische Energieagenturen e.V. oder über die Internetseite „energiefoerderung.info“, einem Service des „BINE Informationsdienstes FIZ Karlsruhe GmbH“ in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Erwähnenswert ist das KfW Programm „Erneuerbare Energien – Premium“, das u.a. Tilgungszuschüsse für Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmenetze und –speicher (Wärmeeinspeisung auf Basis von Erneuerbaren Energien) anbietet. 

 

KfW Programm Erneuerbare Energien – Premium (Programm Nr. 271, 281)

Gefördert werden u.a. automatisch beschickte KWK-Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (ab 100 kW bis 2 MW Nennwärmeleistung) mit 40 Euro/kW Nennwärmeleistung als Tilgungszuschuss.

Gefördert wird zudem die Errichtung von Wärmenetzen und Wärmespeichern, die überwiegend aus Erneuerbaren Energien gespeist werden. Das Programm ist jedoch nicht mit dem BAFA-Programm „Förderung von Wärme- bzw. Kältenetzen nach KWK-Gesetz“ kombinierbar:

  • Teilschulderlass für Wärmenetz:
    60 Euro/Meter Trasse Tilgungszuschuss (max. 1 Million Euro), 1.800 Euro pro Hausübergabestation
  • Teilschulderlass für Wärmespeicher:
    250 Euro/Kubikmeter, max. 30  Prozent der Nettoinvestitionen, max. 1 Million Euro